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Projekt „Kommunikations­resilienz“

Im Rahmen des Förderaufrufs „Sonderprogramm für Dienste und Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen (www.sw-nrw.de): Zugänge erhalten – Digitalisierung stärken“, hat sich die Behindertenhilfe gGmbH im Oktober 2020 erfolgreich an der Teilnahme mit einem eigenen Projekt beworben.

Das primäre Ziel des Förderaufrufs besteht in der Entwicklung von Projekten, die zur Etablierung und Ausweitung von Anwendungsmöglichkeiten digitaler Produkte beitragen, die auch nach Corona-bedingten Schutzmaßnahmen exemplarisch zur nachhaltigen Erhöhung der Krisenresilienz interner Arbeitsabläufe und zielgruppenorientierter Arbeit dienen.

Die Versorgung von in besonderen Wohnformen und ambulant betreuten Klient:innen setzt einen direkten und unmittelbaren Kontakt voraus. Im Rahmen der gültigen Hygienevorschriften ist bei ausgelösten Corona-Schutzmaßnahmen die Kommunikation und somit die Pflege der sozialen Kontakte zwischen den Klient:innen untereinander, zu den Mitarbeitenden und nach außen auf ein Mindestmaß reduziert. Die hausinternen Gruppenräume sind in dieser Zeit nicht in vollem Umfang nutzbar, bzw. für die Klient:innen überhaupt nicht zugänglich.

Da die wenigsten Klient:innen über eigene technische Hilfsmittel (Smartphone, PC, Tablet etc.) verfügen und unzureichend bis gar nicht befähigt sind, diese Kommunikationshilfsmittel selbständig einzusetzen, ist der Austausch ausschließlich im direkten und eingeschränkten Umfeld möglich. Insbesondere die ambulant betreuten Klient:innen können durch die Corona-Beschränkungen nicht voll umfänglich erreicht werden. Absprachen und der Austausch von Informationen zwischen Klient:innen und den Betreuer:innen und die Pflege von sozialen Kontakten sind hier ebenso erheblich eingeschränkt.

Die eingesetzten digitalen Hilfsmittel (Telefone, Dokumentations-Computer) stehen ausschließlich den Mitarbeitenden zur Verfügung, wobei hier der Zugriff nur während der Arbeits- und Bürozeiten möglich ist. Durch Hinzunahme von technischen Hilfsmitteln und individuellen Schulungen der Klient:innen sowie Mitarbeitenden sollen die Kommunikationsmöglichkeiten auch während Corona-bedingter Schutzmaßnahmen in alle Richtungen gefestigt und aufrecht erhalten bleiben.

Zusätzlich soll dadurch auch eine erhebliche und nachhaltige Steigerung der Betreuungsqualität erzielt werden. Vor der Ausarbeitung des Projektantrags wurde in den besonderen Wohnformen, bei den ambulant betreuten Klient:innen und allen Mitarbeitenden eine konkrete Bedarfsermittlung an technischen Hilfsmitteln durchgeführt.

Die Beschaffung, Installation und Konfiguration der technischen Hilfsmittel wurden in enger Abstimmung mit einem IT-Dienstleister durchgeführt.
Die Handhabung der neuen Hilfsmittel wird mit sämtlichen Mitarbeitenden durch den IT-Dienstleister trainiert und begleitet.
In enger Abstimmung zwischen den Mitarbeitenden und dem IT-Dienstleister wird dann ein konkreter Schulungsplan für die einzelnen Klient:innen erstellt, der die Inhalte und zeitlichen Strukturen individuell festlegt.

Die umfänglichen Klient:innen-Schulungen durch den IT-Dienstleister werden je nach Einzelbedarf mit Hilfe von regelmäßigen und in relativ kurzen Abständen stattfindenden Übungseinheiten unter der Anleitung von Mitarbeitenden fortlaufend ergänzt.
Sowohl für die Klient:innen, als auch für alle Mitarbeitende werden konkrete Handhabungsregeln erstellt. Anpassungen und Ergänzungen ergeben sich aus dem regelmäßigen Erfahrungsaustausch innerhalb der Mitarbeitende.

Bereits bei der technischen Bedarfsermittlung wurden die einzelnen Bedürfnisse und Potentiale der Klient:innen durch die fachliche Einschätzung der zu betreuenden Mitarbeitende berücksichtigt.
Im Rahmen der aktuellen Hygienevorschriften und Corona-Schutzmaßnahmen werden die einzelnen Klient:innen individuell im Umgang mit den neuen technischen Hilfsmitteln angeleitet und geschult. Ebenso soll der versierte Umgang durch die Mitarbeitende mit Schulungsmaßnahmen sichergestellt werden.

Durch die Schulung der Klient:innen und Mitarbeitende werden nachhaltige Befähigungen im Umgang mit den jeweiligen technischen Hilfsmitteln vermittelt und mit Hilfe der fortlaufenden Übungseinheiten der Mitarbeitende mit den Klient:innen weiter gefestigt.
Die Erreichbarkeit und der Austausch zwischen Klient:innen und Mitarbeitende werden durch den Einsatz von technischen Hilfsmitteln erheblich erhöht und bieten Raum für eine unmittelbare und direkte Kommunikation.

Unter Berücksichtigung von individuellen Potentialen der Klient:innen bietet die Erweiterung der Kommunikationsmöglichkeiten nicht nur in Corona-Zeiten eine Bereicherung. Auch Klient:innen mit erheblichen körperlichen und geistigen Einschränkungen können mit der Unterstützung durch die Mitarbeitende und den technischen Hilfsmitteln soziale Kontakte leichter nach außen pflegen.

Insbesondere die Videotelefonie bietet hier sowohl für die Klient:innen, als auch für die Mitarbeitende ein weit reichendes Möglichkeitsfeld an.

Ein zugangsgeschütztes Intranet vergrößert die Kommunikationswege. Die barrierefreie Umsetzung ermöglicht auch stärker eingeschränkten Klient:innen den Zugang. So zum Beispiel können Informationen in leicht verständlicher Sprache angeboten werden. Eine integrierte Vorlesefunktion ermöglicht zudem eine zusätzliche Erfassungsoption von Texten.
Die ausgearbeiteten Schulungskonzepte und die Erfahrungen und aus den umgesetzten Klient:innen- Schulungen werden ausführlich dokumentiert. Daraus ergeben sich für eine Vielzahl an individuellen Vorbedingungen (körperliche und geistige Einschränkungen) entsprechende Einsatzmöglichkeiten im Umgang mit den technischen Kommunikationshilfsmitteln. Diese umfangreiche Palette an Erkenntnissen und Erfahrungen sind trotz ihres individuellen Charakters auf andere Einrichtungen und Betroffene übertragbar.

Bedingt durch strenge Corona-Schutzmaßnahmen sind insbesondere die Klient:innen von der Isolierung leidlich betroffen. Ganz besonders im Falle eines weiteren Corona-Lockdowns ist die Pflege von sozialen Kontakten der Klient:innen, der Informationsaustausch zwischen den Mitarbeitenden, Betreuer:innen und Klient:innen erheblich eingeschränkt oder sogar unmöglich. Mit Hilfe von technischen Hilfsmitteln können sämtliche Corona-Hygienevorschriften eingehalten werden, wobei die Kommunikation auch über weite Distanzen und verschiedenen Kanälen (visuell, auditiv) unmittelbar realisiert werden kann.

Für die Mitarbeitende ergeben sich durch den Einsatz von technischen Hilfsmitteln zusätzliche Kommunikationswege. Die Erfahrungen aus dem ersten Corona-Lockdown haben gezeigt, dass die Dokumentation von Klient:innenbezogenen Vorgängen, der Abruf von arbeitsspezifischen Informationen und der interne Austausch zwischen den Mitarbeitenden nicht nur auf die jeweiligen Büros beschränkt sein darf. Durch strenge Corona-Schutzmaßnahmen sind u.a. der gleichzeitige Zugang und Aufenthalt in den Mitarbeitende-Büros nicht möglich. Der Einsatz von mobilen Kommunikationsmitteln (Smartphones, Tablets etc.) bietet den Mitarbeitenden zu jeder Zeit den Zugriff auf arbeitsrelevante Informationen und stellt den zeitnahen Austausch sicher.

Im Weiteren wurde deutlich, dass die Erreichbarkeit von ambulant betreuten Klient:innen durch strenge Corona-Schutzmaßnahmen erheblich erschwert war, bzw. nicht zeitnah realisiert werden konnte.

Die Ausweitung an technischen Hilfsmitteln, die auch an Klient:innen leihweise ausgegeben werden können, soll bei zukünftigen Schutzmaßnahmen die Kommunikation aller Beteiligten in alle Richtungen und zeitunabhängig gewähren.

Innerhalb der regelmäßig stattfindenden Team-Besprechungen und Supervisions-Sitzungen wird der Erfahrungsaustausch bezüglich der neu eingesetzten technischen Hilfsmittel zu einem festen Bestandteil. Eventuell auftretender Korrekturbedarf und Anpassungen der Handhabungsregeln für Mitarbeitende und Klient:innen fließen hier ein. Zusätzlich erfolgt eine Reflektion der auswirkenden Effekte, die durch den Einsatz der neuen Hilfsmittel ausgelöst werden. Dadurch können bei Bedarf Optimierungsmaßnahmen festgelegt werden.

Kontakt

Behindertenhilfe Menden gGmbH
Papenhausenstraße 5
58706 Menden

Telefon 02373 183 93
kontakt@behindertenhilfe-menden.de

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